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| In unseren Drive- In Parkhäusern (Oberirdische offene Hochgaragen n. LBO) sind im allgemeinen keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Ein Drittel der Außenwandflächen bleiben immer offen, so dass heißer Rauch schnell entweichen und durch kalte Luft von außen ersetzt werden kann. Auf diese Weise steigt die Lufttemperatur im Brandfall nicht übermäßig an, und die kritische Stahltemperatur wird nicht erreicht. |
| Brandversuche in Parkhäusern haben außerdem gezeigt, dass das Feuer selbst im schlimmsten Fall auf höchstens ein anderes Fahrzeug übersprang. Darüber hinaus war der Temperaturanstieg in der Umgebung des Brandes nicht hoch genug, um die Tragfähigkeit der Stahlkonstruktion zu reduzieren. Das liegt an der vergleichsweise geringen Menge an brennbarem Material in modernen Fahrzeugen, die außer Benzin, Reifen und Polstern keine brennbaren Stoffe mehr enthalten. |
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Kammerbetonbauweise für geschlossene Bauweisen
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| Im Gegensatz zu offenen Parkhäusern muss das Tragwerk von geschlossenen Parkhäusern oder Tiefgaragen gegen die Brandeinwirkung geschützt sein. |
| Kammerbetonverbundträger als Brandschutzmaßnahme in einem Tiefgeschoss |
| Dies gilt sinngemäß auch für alle Parkebenen einer offenen Hochgarage die im Erdreich liegen und nicht mehr ausreichend (1/3 der Außenwandfläche) belüftet werden können. Für die betreffenden Ebenen bietet sich dann eine Kammerbetonbauweise an. |
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