Die Festlegung der Rampenbreiten erfolgt entsprechend der Stellplatzbreite. Bei Einrichtungsverkehr hat die Rampe eine Breite von zwei Stellplätzen, bei Gegenverkehr sind es drei Stellplatzbreiten.
Um eine halbe Geschosshöhe gegeneinander versetzte Parkebenen ist das am meisten von uns verwendete Rampensystem, da es unter anderem die Möglichkeit bietet, die Rampenlänge unter Beibehaltung von vernünftigen Neigungen zu verringern. Eine wirtschaftliche Stellplatznutzung ist damit gewährleistet.
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Rampenabmessung bei den unterschiedlichen Geschosshöhen:
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| Halbgeschoss |
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| Vollgeschoss |
Doppelte Rampen verursachen ein Verkehrssystem mit Gegenverkehr. Dies ist jedoch nur zu bevorzugen, wenn es in einem Parkhaus extreme “Stoßzeiten“ gibt, wie z.B. in Büroparkhäusern.
Durch die Anordnung von Scherenrampen erhält man ein Verkehrssystem mit Einrichtungsverkehr auf den Rampen, obwohl die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge denselben Fahrweg entlanggeführt werden. Insbesondere aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit des Parkhauses, sollten die Scherenrampen jeweils die Breite von zwei Stellplätzen haben.
Die Längsabstände der Stützen und Deckenträger werden in Übereinstimmung mit den Abmessungen der Stellplätze festgelegt. Im wesentlichen entspricht der Abstand zwei Stellplatzbreiten.
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Die Anordnung der Stützen erfolgt vorzugsweise in den Randbereichen der Parkebenen, um ungehinderte Einfahrten der Fahrzeuge, Bewegungsfreiheit der Fußgänger und damit Benutzerfreundlichkeit zu erreichen.
Alle Parkebenen liegen einheitlich in einem Gefälle von 1/60 der Spannweite und werden zu den Außenachsen entwässert.
Die Stabilisierung des Gebäudes erfolgt über die als Scheibe ausgebildeten Betondecken, die ihre Horizontalkräfte in vertikal angeordnete Verbände einleiten und in die Fundamente abführen.
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