Bei der vollgeschossigen Anordnung werden die einzelnen Parkebenen im Abstand von 2.80 m in der gesamten Breite bzw. Länge des Parkhauses übereinander gestapelt. Die Lichte Höhe beträgt 2.52 m bzw. 2.135 m direkt unter den Deckenträgern . Das Grundraster (stützenfreie Fläche) beträgt - wie auch bei der halbgeschossigen Anordnung - zwei Stellplatztiefen (2x5m) plus Fahrgasse (6m) gleich 16 m. Die Tiefe des Rasters ist auf 2 Stellplätze (5m) festgelegt. Diese Rasterelemente von 5 x 16 m können beliebig über-/ oder aneinander gereiht werden.
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